Dienstleistungen

So arbeiten wir:

Wir bieten Haushaltshilfe ausschließlich im Privatbereich und für kleine Büros sowie Praxen an. Unsere Mitarbeiterinnen reinigen nach „Hausfrauenart“ und bedienen jegliche Haushaltsdienstleistungen. Unsere Einsatzgebiete befindet sich im Raum Hoyerswerda, Senftenberg, Spremberg, Lohsa, Bernsdorf, Schwarzheide und Senftenberg.

Je nach Abstimmung und Auftragsvolumen berechnen wir Ihnen die Leistung nach Einsatzstunden oder auch auf Pauschalbasis. In diesem Preis enthalten sind bereits:

  • Reinigungsmittel (keine Spezial- oder Desinfektionsmittel)
  • Versicherungsschutz durch Haftpflichtversicherung bei Beschädigungen
  • ausschließlicher Einsatz von behördlich angemeldeten und sozialversicherten Mitarbeiterinnen
  • ordentliche monatliche Rechnungslegung mit Mehrwertsteuerausweis

Die folgende Auflistung von Dienstleistungen beinhaltet eine Auswahl. Nicht das passende dabei? Sprechen Sie uns einfach an!

Reinigungsleistungen:

  • Hausputz
  • Wischen
  • Hausflurreinigung
  • Fußboden saugen
  • Teppichbodenreinigung
  • Geschirr abwaschen
  • Reinigung rund ums Haus
  • Bauendreinigung
  • WC- und Badreinigung
  • Wintergartenreinigung
  • Fenster putzen
  • Kleintiergehegereinigung
  • Blumengießen
  • kleine und große Hausordnung

Haushaltshilfe

  • Aufräumen
  • Abwaschen
  • Wäschebügelservice
  • kleine Näh- und Reparaturarbeiten an Textilien
  • Möbel umstellen
  • Gardinenbefestigung/-abnahme
  • Einkaufsservice
  • Sperrmüllbereitstellung

Hausmeisterservice

  • Schnee schieben
  • Streuen/Salzen
  • Gehwegreinigung
  • Rasenpflege
  • Unkraut entfernen
  • Straßenreinigung
  • Grünanlagenpflege

Gartenservice

  • Gartenpflege
  • Rasen mähen
  • Entsorgung der Gartenabfälle
  • Hecken und Büsche schneiden
  • Laubbeseitigung
  • Rabattenpflege
  • Balkonbepflanzung
  • Gartenbewässerung

Sonstiges

  • Entrümpelung und Beräumungen (besenreine Übergabe)
  • Haushaltsauflösungen

Wichtige Informationen für Sie! Wussten Sie schon?

Einen Teil unserer Rechnung können Sie sich vom Finanzamt zurückholen. Haushaltsnahe Dienstleistungen für Privathaushalte können steuerlich gemacht werden. Sie senken dadurch Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit direkt Ihre Steuerschuld.
Die wichtigste Voraussetzung ist erfüllt, wenn die von Ihnen als Privatperson bei einem Dienstleister in Auftrag gegebenen Tätigkeiten ansonsten durch Mitglieder Ihres Haushalts ausgeübt werden würden (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder). Es muss sich auch tatsächlich um eine reine Dienstleistung handeln, die noch dazu in Ihrem Haushalt ausgeführt wird. Die Arbeiten müssen in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus oder auf dem dazugehörenden Grundstück anfallen.

Nicht als haushaltsnahe Dienstleistung gefördert werden Arbeiten, die normalerweise durch einen Fachmann ausgeübt werden. Sie können mit dem Anstrich der Fassade oder dem Legen neuer Fliesen im Bad aber einen Handwerker beauftragen, dessen Arbeitskosten Sie anteilig als Handwerkerleistungen zusätzlich von Ihrer jährlichen Steuerschuld abziehen können.

Die genaue gesetzliche Regelung finden Sie in Paragraf 35a des Einkommensteuergesetzes.

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